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Sind Sie vorbereitet?
Die EU-Direktive zum Lärmschutz am Arbeitsplatz tritt bald in Kraft. Mit ihr gelten neue Regelungen zum Schutz des Hörvermögens am Arbeitsplatz. Die Problematik erhält mit dem Schritt der EU eine weltweit gesteigerte Bedeutung. Die Direktive 2003/10/EC des Europäischen Parlaments und Rats vom 6. Februar 2003 über die Mindestanforderungen an den Gesundheitsschutz und die Sicherheit hinsichtlich der Risiken durch Lärm am Arbeitsplatz für Mitarbeiter von Callcentern gilt ab dem 15. Februar 2006. Hier finden Sie den Text der Richtlinie in voller Länge.
Die Bedeutung von Lärmschutz am Arbeitsplatz
Auf den folgenden Seiten werden die grundlegenden Probleme im Zusammenhang mit Lärm am Arbeitsplatz und die neuen Vorgaben der EU vorgestellt, sodass Sie wohl überlegte Entscheidungen treffen und die Einhaltung der neuen Bestimmungen sicherstellen können.
Die richtigen Lösungen
Hohe Geräuschpegel und daraus resultierende Hörschäden sind weder in der Callcenter-Branche noch für Sennheiser Communications ein neues Thema. Auch ist die Problematik nicht auf die Länder der EU beschränkt. Alle Headsets von Sennheiser Communications sind daher mit der einzigartigen ActiveGard-Technologie ausgestattet. Außerdem haben wir eine spezielle Active Interface-Box entwickelt, um die Vorgaben der neuen EU-Direktive hinsichtlich der durchschnittlichen Lärmbelastung zu erfüllen.
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